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Das Softwarepatent: Ein besonderes Problem Drucken E-Mail
Donnerstag, 12. Mai 2011 um 15:25 Uhr

Ein Softwarepatent ist ein Patent, das sich auf eine Software bezieht. Sie kann dabei der eigentliche Gegenstand des Patentes sein. Darüber hinaus kann auch ein bestimmtes Verfahren patentiert werden, das als Grundlage eine Software hat.

Der Begriff Softwarepatent ist rechtlich sehr umstritten. Ein Patent wird normalerweise auf eine technische Anlage bezogen. Die Problemlösungen müssen durch physikalische Kräfte überprüft werden können. Dies ist bei einem Softwarepatent nicht der Fall, da die eigentliche Funktion von einer Maschine übernommen wird, die bereits existiert. Die Software steuert nur die Vorgänge in der Maschine. Aufgrund dieser Problematik ist der Begriff Softwarepatent noch nicht allgemein definiert.

Ein weiteres Problem ist, dass ein Programm dem Urheberrecht unterliegt und damit bereits geschützt ist. Allerdings wird hierbei das grundlegende angewandte Verfahren nur eingeschränkt geschützt. Deshalb kann eine Idee auch durch eine andere Programmierung erreicht werden, ohne dass dabei das Urheberrecht berührt wird.

Nach einer europäischen Richtlinie sind Softwarepatente nicht möglich. Sie sind ausdrücklich von einem Patent ausgeschlossen. Dies drückt sich vor allem darin aus, dass es sich um Pläne, Regeln und Verfahren gedanklicher Tätigkeiten handelt. Zudem werden explizit Programme für Anlagen der Datenverarbeitung von den Patenten ausgeschlossen. Allerdings dienen viele Programme der Lösung eines technischen Problems. Patente auf die Lösung von technischen Problemen können allerdings erteilt werden. Ein Softwarepatent kann deshalb zwar nicht auf eine Suchmaschine für Buchstellen und Zitate vergeben werden. Es besteht allerdings durchaus die Möglichkeit ein Patent auf Software anzumelden, das bestimmte Probleme lösen kann. Ein Beispiel hierfür ist eine Software im Fahrzeug, das bestimmte Funktionen – wie die Optimierung des Zündzeitpunkts – verbessert.

Ob ein Softwarepatent vergeben werden kann, ist deshalb stark vom Einzelfall abhängig. In vielen Fällen werden die Patente vergeben und anschließend wieder zurückgezogen. Eine genaue Prüfung der Anmeldungen erfolgt immer durch das zuständige Patentamt. In vielen Fällen ist die Erteilung eines Patents von der Beschreibung des Einreichers abhängig.

 

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